Am 18. August kann der frühere Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts-, Finanz- und Steuerrecht an der Universität des Saarlandes, Vizepräsident des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes und frühere Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Professor Dr. Rudolf Wendt in St. Ingbert seinen 80. Geburtstag begehen.

Foto: privat
Rudolf Wendt wurde in Wunstorf geboren und legte sein Abitur am Städtischen Neusprachlichen Gymnasium Erkelenz ab. Auch dank der Förderung des Cusanuswerkes studierte er von 1965 bis 1970 Rechtswissenschaften an den Universitäten München und Köln. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung vor dem Justizprüfungsamt beim Oberlandesgericht Köln arbeitete er zunächst als Verwalter der Stelle eines wissenschaftlichen Assistenten am Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln bei Professor Dr. Karl Heinrich Friauf, absolvierte die Referendarausbildung und wurde am 12. Februar 1974 mit der Studie „Die Gebühr als Lenkungsmittel“ zum Dr. juris utriusque an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Köln promoviert.
Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung vor dem Landesjustizprüfungsamt in Düsseldorf wirkte der Jubilar seit 1975 als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Staatsrecht der Universität zu Köln bei Professor Dr. Karl Heinrich Friauf und übernahm seit dem Wintersemester 1978/79 auch eine Lehrtätigkeit an der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Köln. Am 17. Februar 1983 folgte die Habilitation an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Köln für die Fächer „Staats- und Verwaltungsrecht, Steuerrecht“ mit der Untersuchung „Eigentum und Gesetzgebung“. Im anschließenden Sommersemester übernahm er eine Lehrstuhlvertretung an der Universität zu Köln sowie einen Lehrauftrag für Öffentliches Recht an der Universität Trier. Am 17. August 1983 folgte die Ernennung zum Professor für Öffentliches Recht an der Universität Trier.
In der Nachfolge von Prof. Dr. Wolfgang Knies übernahm Professor Wendt zum 1. November 1988 den Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Wirtschafts-, Finanz- und Steuerrecht an der Universität des Saarlandes. Seitdem hielt er Saarbrücken – trotz ehrenvoller Rufe 1993 an die Freie Universität Berlin und 1997 an die Universität zu Köln – stets die Treue und baute auch eine steuerrechtliche Schwerpunktausbildung auf, die sich gleichermaßen an angehende Juristinnen und Juristen wie auch an Studierende der Betriebswirtschaftslehre wendet. Außerdem lehrte er seit dem Sommersemester 1990 an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Saarland, an der er seit 2004 als stellvertretender Studienleiter tätig war. Seit 1999 agiert der renommierte Experte ferner als Berater der Landesregierung, insbesondere in den Bereichen des Finanzverfassungs- einschließlich des Staatsschulden- und Haushaltsrechts. Zudem vertrat er das Saarland mehrfach bei den komplexen verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen um den Länderfinanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht.
In besonderer Weise engagierte sich der versierte Beobachter der Hochschulpolitik in der akademischen Selbstverwaltung: 1993/94 als Vorsitzender des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes, 2001 bis 2004 als Senator sowie 2004 bis 2006 als Dekan der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Professor Wendt, der auch der „Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer e.V.“ und der „Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft“ angehört, blieb über seinen Eintritt in den Ruhestand 2013 aktiv. So gehört er seit dem 11. Dezember 1995 dem Verfassungsgerichtshof des Saarlandes an und ist seit dem 20. Februar 2008 dessen Vizepräsident.
Sein wissenschaftliches Œuvre umfasst zahlreiche Monographien, Aufsätze, Kommentierungen, Beiträge zu Festschriften und sonstigen Sammelwerken und Gutachten. Neben verschiedensten Aspekten des Finanzverfassungs- und Steuerrechts haben zentrale Fragen des Schutzes von Freiheit und Gleichheit, nicht nur im Bereich des Steuer-, Abgaben- und Wirtschaftsrechts, in all den Jahren seines akademischen Wirkens im Zentrum gestanden. Der Eigentumsschutz des Artikel 14 GG und die in Artikel 5 GG verbürgten Kommunikationsfreiheiten haben ihn ebenso fasziniert wie die Auseinandersetzung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und den besonderen Gleichheitssätzen. All dies kommt auch im Titel der ihm zum 70. Geburtstag 2015 gewidmeten Festschrift „Freiheit, Gleichheit, Eigentum – Öffentliche Finanzen und Abgaben“ markant zum Ausdruck. Von der Unterstützung und Förderung des akademischen Nachwuchses zeugt die große Zahl betreuter Doktorandinnen und Doktoranden.
Text: Dr. Wolfgang Müller, Universitätsarchiv