In Wolfersdorf-Heigenhausen kann am 2. Dezember der langjährige Leiter des Instituts für Rechtsmedizin an der Universität des Saarlandes und Träger des Verdienstkreuzes am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, Prof. Dr. Jochen Wilske, seinen 80. Geburtstag begehen.
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In Bad Wiessee geboren, studierte er nach dem Abitur 1965 in München Humanmedizin. Nach dem Staatsexamen 1971, der Medizinalassistentenzeit sowie der Ableistung der Wehrpflicht als Truppenarzt in Mittenwald bei den Gebirgsjägern wirkte er seit 1974 als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Neuropathologie in München und wurde am 10. Juni 1975 mit einer Dissertation im Rahmen der Pankreaschirurgie promoviert. Außerdem widmete er sich schwerpunktmäßig der damals neu entwickelten Computertomographie des Schädels zur Frage der diagnostischen Möglichkeiten in Zusammenarbeit mit der Neurochirurgischen Universitätsklinik in Großhadern. 1978 wechselte der Jubilar auf Bitte des dortigen Leiters an das Gerichtsmedizinische Institut der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, wo er sich am 7. Juli 1984 mit dem dann auch umgehend im Springer-Verlag erschienenen Buch „Der plötzliche Säuglingstod – Morphologie, Pathogenese und Beziehungen zur Phänomenologie“ habilitierte. 1986 wurde er an das Institut für Rechtsmedizin der Universität München auf eine C2-Professur berufen und erhielt 1990 die Anerkennung als Arzt für Rechtsmedizin durch die bayerische Landesärztekammer.
In seinen wissenschaftlichen Arbeiten beschäftigte er sich unter anderem vor allem mit Fragen der Todesursachenfeststellung, der Rekonstruktion von Gehirn- und Rückenmarkverletzungen, der Wundaltersbestimmung sowie Untersuchungen von Kindesmissbrauch und plötzlichem Säuglingstod. Ferner befasste er sich mit verkehrsmedizinischen Fragen wie der Beeinträchtigung des Straßenverkehrs durch Alkohol, Medikamente und Drogen.
Zum 1. April 1993 folgte Jochen Wilske dem Ruf an die Universität des Saarlandes und leitete bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 31. März 2010 das 1968 von Prof. Dr. Hans-Joachim Wagner begründete Institut für Rechtsmedizin auf dem Homburger Campus. Dabei begleitete er unter anderem die Studierenden im Pflichtfach Rechtsmedizin im Rahmen der medizinischen Ausbildung im 4. und 5. klinischen Semester. Ebenso deckte er das gesamte Spektrum rechtsmedizinischer Aufgabenstellungen und Begutachtungen sowohl im Rahmen von Staatsaufgaben wie auch in der gesamten Rechtspflege für das Saarland, aber auch offiziell für Luxemburg und daneben auch für Teile von Rheinland-Pfalz ab. Für seine wegweisenden und auch europaweit rezipierten wissenschaftlichen Leistungen in der Drogenfrüherkennung sowie wegen seiner intensiven Zusammenarbeit und Unterstützung der Polizei wurde der Jubilar im Januar 2012 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet.
Text: Dr. Wolfgang Müller, Universitätsarchiv